Grundsatz: Wer gewerblich tĂ€tig ist â also regelmĂ€Ăig AuftrĂ€ge annimmt und damit Einkommen erzielt â ist in Deutschland verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Dies gilt auch fĂŒr Promoter, Hostessen und WeihnachtsmĂ€nner im Nebenberuf.
Wo anmelden? Das Gewerbeamt Ihrer Wohnortgemeinde ist zustÀndig. Die Anmeldung ist in vielen StÀdten auch online möglich und kostet je nach Bundesland zwischen 15 und 65 Euro.
Was brauchen Sie?
- Personalausweis oder Reisepass
- AusgefĂŒlltes Gewerbeanmeldeformular
- Ggf. Nachweis ĂŒber Qualifikationen (je nach Gewerbe)
Kleinunternehmerregelung: Wer nur gelegentlich und mit niedrigem Umsatz tÀtig ist, kann ein vereinfachtes Nebengewerbe anmelden. Das Finanzamt stuft Sie als Kleinunternehmer ein, wenn Ihr Jahresumsatz unter 25.000 ⏠liegt (§ 19 UStG).
ScheinselbststĂ€ndigkeit vermeiden: Wenn Sie ausschlieĂlich fĂŒr einen Auftraggeber tĂ€tig sind und weisungsgebunden arbeiten, kann ScheinselbststĂ€ndigkeit vorliegen. Achten Sie auf Vielfalt bei Ihren Auftraggebern!